FIDLEG Kundeninformation
Gestützt auf die gesetzlichen Vorgaben aus Art. 8ff. des Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) wird nachfolgend ein Überblick über die capQon AG (nachfolgend das «Finanzinstitut») sowie deren Dienstleistungen gegeben.
Aufsichtsbehörde und Prüfgesellschaft
Das Finanzinstitut besitzt die Bewilligung als Vermögensverwalter der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA.
Das Finanzinstitut wird durch die Prüfgesellschaft CAPREV Wirtschaftsprüfung und -beratung AG aufsichtsrechtlich geprüft und revidiert. Die Anschrift der Aufsichtsorganisation AOOS und der CAPREV Wirtschaftsprüfung und -beratung AG finden sich nachfolgend.
Name Aufsichtsorganisation: AOOS – Schweizerische Aktiengesellschaft für Aufsicht
Strasse: Clausisusstrasse 50
PLZ/Ort: CH-8006 Zürich
Telefon: +41 44 215 98 98
E-Mail: info@aoos.ch
Webseite: aoos.ch
Name Prüfgesellschaft: CAPREV Wirtschaftsprüfung und -beratung AG
Strasse: Industriestrasse 47
PLZ/Ort: CH-6300 Zug
Telefon: +41 41 761 92 45
E-Mail: info@caprev.ch
Webseite: caprev.ch
Ombudsstelle
Das Finanzinstitut ist der unabhängigen und vom Eidgenössischen Finanzdepartement anerkannten Ombudsstelle OFD angeschlossen. Streitigkeiten über Rechtsansprüche zwischen Kunden und dem Finanzinstitut sollen nach Möglichkeit im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens durch die Ombudsstelle erledigt werden. Nachfolgend findet sich die Anschrift der Ombudsstelle OFD.
Name: Verein Ombudsstelle Finanzdienstleister (OFD)
Strasse: Bleicherweg 10
PL/Ort: CH-8002 Zürich
Telefon: +41 44 562 05 25
E-Mail: ombudsmann@ofdl.ch
Webseite: www.ofdl.ch
B. Informationen über die angebotenen Finanzdienstleistungen
Das Finanzinstitut erbringt für seine Kundinnen und Kunden Vermögensverwaltungsdienstleistungen und Anlageberatungsdienstleistungen.
Das Finanzinstitut garantiert weder eine Rendite noch einen Erfolg im Rahmen der erbrachten Finanzdienstleistungen. Die Anlagetätigkeit kann daher zu einer Wertsteigerung aber auch zu einem Wertverlust führen.
Das Finanzinstitut verfügt über alle erforderlichen Bewilligungen zur Ausübung der oben ausgeführten Dienstleistungen.
C. Kundensegmentierung
Finanzdienstleister müssen ihre Kundinnen und Kunden einem gesetzlich vorgegebenen Kundensegment zuordnen. Das Finanzdienstleistungsgesetz sieht die Segmente «Privatkunden», «professionelle Kunden» und «institutionelle Kunden» vor. Für jeden Kunden wird im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Finanzinstitut eine Kundenklassifikation festgelegt. Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen kann der Kunde ein durch ein sog. Opting-in oder Opting-out die Kundenklassifikation ändern.
D. Information über Risiken und Kosten
Allgemeine Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten
Die Anlageberatungs- und Vermögensverwaltungsdienstleistungen bringen finanzielle Risiken mit sich. Das Finanzinstitut händigt allen Kundinnen und Kunden vor Vertragsabschluss die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» aus. Diese kann zudem auf www.swissbanking.org eingesehen werden.
Risiken im Zusammenhang mit der angebotenen Dienstleistung
Für eine Darstellung der verschiedenen Risiken, die sich aus der Anlagestrategie für das Kundenvermögen ergeben können, wird auf die entsprechenden Anlageberatungs- bzw. Vermögensverwaltungsverträge verwiesen.
Kosteninformation
Für die erbrachten Dienstleistungen wird ein Honorar verrechnet, das normalerweise auf den verwalteten Vermögensverwerten und/oder auf einer Erfolgsbasis berechnet wird. Für detailliertere Informationen wird auf die entsprechenden Anlageberatungs- bzw. Vermögensverwaltungsverträge verwiesen.
E. Information über Bindungen an Dritte
Dem Finanzinstitut verzichtet auf die Entgegennahme von Zahlungen Dritter beim Erbringen von Anlageberatungs- und Vermögensverwaltungsdienstleistungen.
F. Informationen über das berücksichtigte Marktangebot
Das Finanzinstitut pflegt eine offene Architektur und hat keine eigenen Anlageprodukte.